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   FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01   

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https://dejure.org/2002,16720
FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01 (https://dejure.org/2002,16720)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2002 - IV 154/01 (https://dejure.org/2002,16720)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2002 - IV 154/01 (https://dejure.org/2002,16720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 71 Abs. 2
    Übereinstimmung des in der Lizenz angegebenen Erzeugnisses mit dem tatsächlich ausgeführten Erzeugnis bei abweichender Ausfuhranmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übereinstimmung des in der Lizenz angegebenen Erzeugnisses mit dem tatsächlich ausgeführten Erzeugnis bei abweichender Ausfuhranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine gültige Ausfuhrlizenz; Gewährung von Ausfuhrerstattung auf Grund "aktiven" Irrtums; Gutgläubigkeit beim Empfang der Leistung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98

    REAL-TIME-CLOCK (RTC) Module; Tarifierung

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01
    In Anbetracht sowohl dieser Vorschrift als auch des nahezu gleich lautenden Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK wird man davon ausgehen können, dass der gemeinschaftsrechtliche Vertrauensschutzgrundsatz - bezogen auf das Ausfuhrerstattungsrecht - voraussetzt, dass dem Ausführer eine ihm nicht zustehende Ausfuhrerstattung aufgrund eines sog. "aktiven" Irrtums der zuständigen Behörde gewährt worden ist und dass der Ausführer beim Empfang der Leistung gutgläubig in der Weise gewesen ist, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte (vgl. zu Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK: BFH, Urteil v. 30.11.1999, VII R 44/98, ZfZ 2000, 157, m.w.N.).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-31/91

    Lageder u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01
    Art. 11 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 enthält zwar keine Regelungen über Vertrauensschutz, jedoch gehört der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH , Urteil v. 1.4.1993, C-31/91 bis C-44/91, EuGHE 1993, I - 1761, 1780 Rz. 33, m.w.N.); er kann somit nicht durch eine Verordnung der Kommission abbedungen werden und ist daher auch im Rahmen eines auf Art. 11 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 gestützten Rückforderungsanspruchs zu beachten (vgl. dazu: Mögele in: Ehlers/Wolffgang (Hrsg.), Rechtsfragen der Europäischen Marktordnungen, S. 127, 142 ff.).
  • BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01
    In dem insoweit von dem Beklagten zitierten Urteil des BFH (v. 18.5.1993, VII R 70/92, BFH/NV 1994, 208, m.w.N.) führt dieser in Anlehnung an eine entsprechende Entscheidung des EuGH aus, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare gemeinschaftsrechtliche Bestimmung angeführt werden könne.
  • EuGH, 01.04.1993 - C-44/91
    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01
    Art. 11 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 enthält zwar keine Regelungen über Vertrauensschutz, jedoch gehört der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH , Urteil v. 1.4.1993, C-31/91 bis C-44/91, EuGHE 1993, I - 1761, 1780 Rz. 33, m.w.N.); er kann somit nicht durch eine Verordnung der Kommission abbedungen werden und ist daher auch im Rahmen eines auf Art. 11 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 gestützten Rückforderungsanspruchs zu beachten (vgl. dazu: Mögele in: Ehlers/Wolffgang (Hrsg.), Rechtsfragen der Europäischen Marktordnungen, S. 127, 142 ff.).
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